Pflegehilfsmittel für den Verbrauch

Pflegehilfsmittel für den Verbrauch

Laut SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, welche zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen Institutionen zu stellen sind.
Für „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ werden seitens der Pflegekasse monatlich Kosten von bis zu 31 € übernommen.